Honorare und Kostenübernahme
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, finden Sie hier alle Informationen zu meinen Honoraren und den Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Da ich mir für jeden Patienten viel Zeit nehme und meine Behandlungen ganzheitlich auf Ihre Bedürfnisse abstimme, rechne ich als Privatpraxis direkt mit Ihnen ab. Das bedeutet, dass Sie nach der Behandlung eine Rechnung von mir erhalten und diese unabhängig von Ihrer Versicherung begleichen.
Honorarübersicht
Termindauer
60 Minuten
Kosten pro Behandlung
120 €
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder nach vertraglicher Vereinbarung.
60 Minuten
Termindauer
Kosten pro Behandlung
120 €
Wege zur Kostenerstattung
1. Private Kranken-versicherungen & Beihilfe
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind und Ihr Tarif Heilpraktikerleistungen abdeckt, werden die Kosten in der Regel (je nach Ihrem gewählten Tarif) ganz oder zu einem großen Teil übernommen. Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt.
2. Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Osteopathie: Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen anteilig (z. B. 3 x 40 € pro Kalenderjahr). Oft wird hierfür ein formloses Rezept / eine Empfehlung oder eine Bescheinigung von einem Arzt (z. B. Hausarzt oder Orthopäde) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse.
3. Heilpraktiker-Zusatzversiche-rungen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten meist gemäß den Vereinbarungen Ihres Vertrages (oft bis zu 80 % oder 100 %). Klären Sie dies bitte vorab.
Bitte klären Sie die genauen Erstattungsmodalitäten vorab mit Ihrem Versicherungsträger.
Verbandsmitgliedschaft & Hinweise zu Kassenleistungen
Physiotherapie
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich gesetzliche Kassenrezepte (Heilmittelverordnungen) leider nicht annehmen. Sie können die Physiotherapie jedoch jederzeit auf Privatrezept oder als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Umgang mit Rezepten
Physiotherapeutische Rezepte können in meiner Praxis nicht mit gesetzlichen Kassen abgerechnet werden. Private Rezepte werden gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt. Bei Fragen zur Erstattungsfähigkeit wenden Sie sich bitte vorab an Ihren privaten Versicherungsträger.
Heilpraktik & Chiropraktik: Werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel leider nicht übernommen.
Wichtiger Hinweis zur Terminabsage
Da meine Praxis nach einem reinen Bestellsystem funktioniert und ich die Zeit exklusiv für Sie reserviere, bitte ich Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden müssen.